Konditionen & Stornierungsrichtlinien
Voice & Balance in den Bergen Sommerkurs 2026 - Konditionen
Voice & Balance Sommerkurs 2026 Konditionen
1. Veranstalter:innen und Vertragsgegenstand
Der Voice & Balance Sommerkurs 2026 wird von Kathleen Louisa Brandhofer und Ulf Bunde organisiert und veranstaltet (nachfolgend „die Veranstalter:innen“).
Die inhaltliche Durchführung des Kurses erfolgt durch Kathleen Louisa Brandhofer, Ulf Bunde und Lena Fischerauer als Lehr- und Trainer:innenteam, jeweils als selbstständige Einzelunternehmer:innen.
Vertragsgegenstand ist die Teilnahme am Voice & Balance Sommerkurs 2026, bestehend aus u.a. Einzelstimmbildung, Ensemblesingen, Mentaltraining und Yoga laut Kursprogramm. Ein bestimmter persönlicher oder künstlerischer Lernerfolg kann nicht garantiert werden.
2. Abgrenzung zum Pauschalreisevertrag
Beim Voice & Balance Sommerkurs 2026 handelt es sich um einen Bildungs- und Erholungskurs mit den Schwerpunkten Stimme, Mentaltraining und Yoga.
Die Veranstalter:innen bieten zur Durchführung des Kurses die Unterkunft inkl. Vollpension im JUFA Hotel Spital am Pyhrn als Zusatzleistung an. Die Unterkunft stellt keine eigenständige Hauptleistung dar, sondern dient ausschließlich der organisatorischen Unterstützung der Kursteilnahme. Eine Teilnahme ist auch ohne Inanspruchnahme der Unterkunft inkl. Vollpension im JUFA Hotel Spital am Pyhrn möglich.
Es handelt sich nicht um eine Pauschalreise im Sinne des österreichischen Pauschalreisegesetzes (PRG). Eine Beförderung wird nicht angeboten.
3. Unterkunft, Zimmerkategorien und Verpflegung
Die Unterbringung erfolgt – je nach Buchung und Verfügbarkeit – in Einzel- oder Doppelzimmern mit Vollpension.
Die Zuteilung der Zimmer erfolgt durch die Veranstalter:innen in Abstimmung mit dem Beherbergungsbetrieb. Ein Anspruch auf eine bestimmte Zimmerkategorie besteht ausschließlich im Rahmen der bestätigten Buchung.
Bei Buchung eines Doppelzimmers kann im Anmeldeformular jene Person angegeben werden, mit der das Zimmer geteilt werden soll. Wenn kein Name angegeben wird, behalten sich die Verantstalter:innen vor die Zimmerverteilung nach eigenem Ermessen festzulegen.
Sollte ein gebuchtes Doppelzimmer nicht mit einer zweiten Person belegt werden können oder verfügbar sein, wird mit der/dem Teilnehmer:in in Absprache geklärt, ob stattdessen ein Einzelzimmer (mit Zuschlag) gebucht wird.
Die Teilnahme am Kurs ist auch ohne Buchung einer Unterkunft möglich. In diesem Fall sind Verpflegung (Vollpension) sowie Hotelleistungen und -annehmlichkeiten (z. B. Wellnessbereich) nicht im Kurspreis enthalten. Dies gilt ebenso für zusätzliche Leistungen wie die Pyhrn-Priel Card, die ausschließlich bei Buchung einer Unterkunft über den Beherbergungsbetrieb inkludiert ist.
4. Anmeldung und Vertragsabschluss
Die Anmeldung erfolgt online über das Anmeldeformular und ist verbindlich.
Mit der Anmeldung erkennt die teilnehmende Person diese Konditionen sowie die Stornierungsrichtlinien an.
Der Vertrag kommt mit Versand der schriftlichen Anmeldebestätigung durch die Veranstalter:innen zustande, frühestens jedoch nach fristgerechtem Eingang des in Rechnung gestellten Betrags.
Die Teilnahme am Voice & Balance Sommerkurs 2026 ist Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr vorbehalten.
5. Teilnehmer:innenzahl und Durchführung
Die Durchführung des Kurses erfolgt vorbehaltlich des Erreichens der Mindestteilnehmerzahl von 12 Personen bis zur Anmeldefrist am 30.06.2026.
Die maximale Teilnehmerzahl beträgt 16 Personen.
Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, behalten sich die Veranstalter:innen das Recht vor, den Kurs bis spätestens 6 Wochen vor Beginn abzusagen. In diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen der Kursgebühr sowie der Unterkunftskosten im JUFA Hotel Spital am Pyhrn, sofern diese über die Veranstalter:innen gebucht und abgewickelt wurden, vollständig rückerstattet.
Unterkunftskosten, die Teilnehmer:innen privat mit dem JUFA Hotel Spital am Pyhrn oder einem externen Beherbergungsbetrieb vereinbart oder bezahlt haben, sind davon ausgenommen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere im Zusammenhang mit Reise-, Unterkunfts- oder sonstigen Folgekosten, bestehen nicht.
6. Zahlungsbedingungen
Die Rechnung ist nach Erhalt der Anmeldebestätigung binnen 10 Tagen fällig.
Die Bezahlung erfolgt per Banküberweisung.
Erfolgt keine fristgerechte Zahlung, behalten sich die Veranstalter:innen das Recht vor, den Teilnahmeplatz anderweitig zu vergeben.
7. Programm- und Trainer:innenänderungen
Änderungen im zeitlichen Ablauf, in den Inhalten einzelner Programmpunkte sowie in der Zusammensetzung des Trainer:innenteams bleiben ausdrücklich vorbehalten, insbesondere im Falle von Krankheit oder anderen unvorhersehbaren Umständen, sofern der Gesamtcharakter und das Ziel des Kurses gewahrt bleiben.
Solche Änderungen berechtigen nicht zu einer Rückerstattung oder Minderung der Kurskosten.
8. Gesundheitliche Eigenverantwortung
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung. Die Teilnehmer:innen bestätigen mit der Anmeldung, dass sie körperlich und psychisch in der Lage sind, am Kurs teilzunehmen.
Etwaige für die Teilnahme am Kurs relevante gesundheitliche Einschränkungen sind den Veranstalter:innen vorab mitzuteilen. Die angebotenen Kursinhalte stellen keine medizinische oder therapeutische Behandlung dar und ersetzen diese nicht.
9. Empfehlung zum Abschluss einer Reise- und Stornoversicherung
Den Teilnehmer:innen wird empfohlen, eine Reise- und Stornoversicherung abzuschließen, die auch Seminare, Workshops oder Kursangebote und damit zusammenhängende krankheitsbedingte und sonstige unvorhersehbare Absagen abdeckt.
Der Abschluss einer entsprechenden Versicherung liegt in der Eigenverantwortung der Teilnehmer:innen. Die Veranstalter:innen übernehmen keine Haftung oder Kosten, die aufgrund eines fehlenden oder unzureichenden Versicherungsschutzes entstehen.
10. Ausschluss von der Teilnahme
Die Veranstalter:innen behalten sich vor, Teilnehmer:innen bei grob störendem, respektlosem oder sicherheitsgefährdendem Verhalten ganz oder teilweise vom Kurs auszuschließen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
11. Haftung
Die Veranstalter:innen haften nicht für Verletzungen, gesundheitliche Beeinträchtigungen oder sonstige Schäden, sofern kein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten vorliegt. Für persönliche Gegenstände der Teilnehmer:innen wird keine Haftung übernommen.
Die Veranstalter:innen übernehmen keine Haftung für die An- und Abreise sowie für Leistungen, die außerhalb des Kursprogramms liegen.
Für Schäden an Unterkunft, Seminarräumen, Inventar sowie an zur Verfügung gestellten Gegenständen oder Einrichtungen haften bei Verschulden ausschließlich die jeweiligen Teilnehmer:innen. Eine Haftung der Veranstalter:innen ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
12. Foto-, Video- und Audioaufnahmen
Im Rahmen des Sommerkurses können durch die Veranstalter:innen Foto-, kurze Video- und/oder Audioaufnahmen zu Dokumentations- und Kommunikationszwecken (z. B. Website, Newsletter, Social Media) erstellt werden.
Die Teilnahme an solchen Aufnahmen erfolgt freiwillig. Teilnehmer:innen, die nicht aufgenommen werden möchten, können dies jederzeit den Veranstalter:innen mitteilen, es wird sodann darauf darauf Rücksicht genommen. Einzelunterricht sowie sensible Arbeitsphasen werden grundsätzlich nicht aufgezeichnet.
Aus den Aufnahmen entstehen den Teilnehmer:innen keine Ansprüche auf Vergütung. Eine Weitergabe der Aufnahmen an Dritte oder eine kommerzielle Verwertung außerhalb der genannten Zwecke erfolgt nicht. Die Veranstalter:innen legen großen Wert auf einen respektvollen und achtsamen Umgang mit Bild- und Tonmaterial.
13. Höhere Gewalt
Im Falle höherer Gewalt oder behördlicher Anordnungen, die eine Durchführung des Kurses unmöglich machen, sind die Veranstalter:innen berechtigt, den Kurs abzusagen oder zu verschieben.
Bereits geleistete Zahlungen werden nach Maßgabe der tatsächlich rückerstattbaren Kosten rückerstattet. Nicht mehr stornierbare, bereits angefallene Kosten können dabei nicht berücksichtigt werden. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
Hinweis: Die Veranstalter:innen sind ein kleines, selbstständig arbeitendes Team und tragen das finanzielle Risiko der Veranstaltung. Aus diesem Grund können im Fall höherer Gewalt oder behördlicher Anordnungen nur jene Kosten rückerstattet werden, die den Veranstalter:innen selbst rückerstattet werden.
14. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Konditionen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen.
Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz einer der Veranstalter:innen (Kathleen Brandhofer oder Ulf Bunde).
Voice & Balance in den Bergen Sommerkurs 2026 - Stornierungsrichtlinien
Voice & Balance Sommerkurs 2026 Stornierungsrichtlinien
1. Stornierung durch Teilnehmer:innen
Veranstaltungsbeginn im Sinne dieser Stornobedingungen ist der 27.08.2026.
Eine Stornierung der Teilnahme hat schriftlich (z. B. per E-Mail) zu erfolgen. Maßgeblich für die Berechnung der Fristen ist der Zeitpunkt des Eingangs der Stornierung bei den Veranstalter:innen.
Im Falle einer Stornierung werden folgende pauschale Stornogebühren vom Rechnungsbetrag erhoben:
- bis einschließlich 30.06.2026: 0 %
- vom 01.07.2026 bis einschließlich 08.07.2026: 20 %
- vom 09.07.2026 bis einschließlich 29.07.2026: 60 %
- vom 30.07.2026 bis einschließlich 12.08.2026: 80 %
- ab dem 13.08.2026: 100 %
Es steht den Teilnehmer:innen frei nachzuweisen, dass den Veranstalter:innen kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Die Stornogebühren beziehen sich auf den jeweils gebuchten Leistungsumfang (Kurs bzw. Kurs inkl. über die Veranstalter:innen gebuchte Unterkunft und Verpflegung).
2. Ersatzteilnehmer:in
Nach vorheriger Rücksprache mit den Veranstalter:innen kann eine geeignete Ersatzteilnehmerin bzw. ein geeigneter Ersatzteilnehmer genannt werden. In diesem Fall entfallen Stornogebühren. Bereits geleistete Zahlungen werden nicht durch die Veranstalter:innen rückerstattet. Die finanzielle Regelung zwischen der ursprünglich angemeldeten Person und der Ersatzteilnehmerin bzw. dem Ersatzteilnehmer erfolgt in diesem Fall privat zwischen den betreffenden Personen.